Norm
EKHG §1 IIIARechtssatz
Ein am Fahrbahnrand in der Absicht, es dort mehrere Stunden stehen zu lassen, auf dem Mittelständer abgestelltes Moped ist nicht im Sinne des § 1 EKHG als im Betrieb befindlich anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058218Dokumentnummer
JJR_19750626_OGH0002_0020OB00119_7500000_003