Rechtssatz
Fragen der Strafzumessung im konkreten Fall innerhalb des Bereichs der gesetzlichen Strafdrohung haben beim Günstigkeitsvergleich außer Betracht zu bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091928Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025