Norm
ABGB §1375 DRechtssatz
Wer sich in Vergleichshandlungen mit einem Partner einläßt, der behauptet, Ansprüche gegen ihn zu besitzen, gibt nicht schon dadurch zu erkennen, daß er diese Ansprüche als berechtigt betrachtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032432Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_008