RS OGH 1975/7/3 2Ob356/74, 4Ob52/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1975
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Norm

ABGB §1375 D
ABGB §1380 C
ABGB §1380 H

Rechtssatz

Wer sich in Vergleichshandlungen mit einem Partner einläßt, der behauptet, Ansprüche gegen ihn zu besitzen, gibt nicht schon dadurch zu erkennen, daß er diese Ansprüche als berechtigt betrachtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032432

Dokumentnummer

JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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