RS OGH 1988/9/6 13Os75/75, 12Os79/75, 11Os50/75, 11Os158/75, 13Os150/78, 13Os39/80, 10Os124/80, 9Os3

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Veröffentlicht am 10.07.1975
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Rechtssatz

Eine zwar nicht die Diskretionsfähigkeit, aber doch die Dispositionsfähigkeit ausschließende psychopathische Persönlichkeitsverzerrung kann nur dann als eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließende schwere seelische Störung im Sinne des § 11 StGB beurteilt werden, wenn sie nicht allein medizinisch, sondern auch rechtlich unter dem Blickwinkel der Sinnhaftigkeit strafrechtlicher Reaktionen - ihrem Gewichte und ihrer Bedeutung nach einer Geisteskrankheit, einem Schwachsinn oder einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung - vollkommen und nicht nur annähernd - gleichwertig ist; dieser Ausnahmszustand muß daher einem der für den Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit klassischen Befunde voll und ganz vergleichbar, jedenfalls so intensiv und ausgeprägt sein, daß das Persönlichkeitsgefüge des Betroffenen (zur Tatzeit) völlig zerstört ist.Eine zwar nicht die Diskretionsfähigkeit, aber doch die Dispositionsfähigkeit ausschließende psychopathische Persönlichkeitsverzerrung kann nur dann als eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließende schwere seelische Störung im Sinne des Paragraph 11, StGB beurteilt werden, wenn sie nicht allein medizinisch, sondern auch rechtlich unter dem Blickwinkel der Sinnhaftigkeit strafrechtlicher Reaktionen - ihrem Gewichte und ihrer Bedeutung nach einer Geisteskrankheit, einem Schwachsinn oder einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung - vollkommen und nicht nur annähernd - gleichwertig ist; dieser Ausnahmszustand muß daher einem der für den Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit klassischen Befunde voll und ganz vergleichbar, jedenfalls so intensiv und ausgeprägt sein, daß das Persönlichkeitsgefüge des Betroffenen (zur Tatzeit) völlig zerstört ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090037

Dokumentnummer

JJR_19750710_OGH0002_0130OS00075_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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