RS OGH 2021/5/10 2Ob155/75, 2Ob268/75, 2Ob281/75, 8Ob74/76, 1Ob26/76, 6Ob648/77, 2Ob13/79, 2Ob34/79,

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Veröffentlicht am 11.09.1975
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Rechtssatz

Wurde auf den Schmerzengeldanspruch eine Teilzahlung geleistet und diese als solche angenommen, und ist zwischen Teilzahlung und endgültiger Bemessung des Schmerzengeldes eine nicht unbedeutende Änderung des inneren Geldwerts eingetreten, ist die geleistete Teilzahlung ebenfalls "aufzuwerten".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0031242

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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