Norm
StGB §74 Z4Rechtssatz
Auch ein bei der Postverwaltung als Paketverlader tätiger Vertragsbediensteter ist Beamter im Sinne des § 74 Z 4 StGB und kommt somit als Täter für die Begehung des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs 1 StGB in Betracht.Auch ein bei der Postverwaltung als Paketverlader tätiger Vertragsbediensteter ist Beamter im Sinne des Paragraph 74, Ziffer 4, StGB und kommt somit als Täter für die Begehung des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem Paragraph 302, Absatz eins, StGB in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092008Dokumentnummer
JJR_19750912_OGH0002_0110OS00080_7500000_001