Norm
ABGB §339Rechtssatz
In der ohne Einverständnis des Berechtigten und ohne Auftrag einer Behörde, somit eigenmächtig erfolgten Entfernung eines fremden Kraftfahrzeuges von seinem Standort ist eine Störung des Besitzes iS des § 339 ABGB und daher ein rechtswidriges Vorgehen zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010267Dokumentnummer
JJR_19751021_OGH0002_0040OB00623_7500000_001