Norm
StGB §37Rechtssatz
Anwendung des § 37 Abs 1 StGB bei einem in alkoholisiertem Zustand verschuldeten tödlichen Verkehrsunfall (kein besonders leichtfertiges und rücksichtsloses Verhalten des Angeklagten).Anwendung des Paragraph 37, Absatz eins, StGB bei einem in alkoholisiertem Zustand verschuldeten tödlichen Verkehrsunfall (kein besonders leichtfertiges und rücksichtsloses Verhalten des Angeklagten).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091591Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0130OS00085_7500000_004