RS OGH 1975/11/13 13Os142/75

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Veröffentlicht am 13.11.1975
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Rechtssatz

Bei Prüfung der Anwendbarkeit des § 42 StGB auf eine von mehreren in bezug auf ihre rechtliche Einordnung von einem sittenwidrig bestimmten Wert abhängigen Taten derselben Art ist die unter Bedacht auf den § 29 StGB zu ermittelnde Strafdrohung maßgebend.Bei Prüfung der Anwendbarkeit des Paragraph 42, StGB auf eine von mehreren in bezug auf ihre rechtliche Einordnung von einem sittenwidrig bestimmten Wert abhängigen Taten derselben Art ist die unter Bedacht auf den Paragraph 29, StGB zu ermittelnde Strafdrohung maßgebend.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 142/75
    Entscheidungstext OGH 13.11.1975 13 Os 142/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090911

Dokumentnummer

JJR_19751113_OGH0002_0130OS00142_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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