Norm
StGB §29Rechtssatz
Bei Prüfung der Anwendbarkeit des § 42 StGB auf eine von mehreren in bezug auf ihre rechtliche Einordnung von einem sittenwidrig bestimmten Wert abhängigen Taten derselben Art ist die unter Bedacht auf den § 29 StGB zu ermittelnde Strafdrohung maßgebend.Bei Prüfung der Anwendbarkeit des Paragraph 42, StGB auf eine von mehreren in bezug auf ihre rechtliche Einordnung von einem sittenwidrig bestimmten Wert abhängigen Taten derselben Art ist die unter Bedacht auf den Paragraph 29, StGB zu ermittelnde Strafdrohung maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090911Dokumentnummer
JJR_19751113_OGH0002_0130OS00142_7500000_001