Norm
StGB §28 BaRechtssatz
Verwirklicht eine Tat eine fahrlässige Tötung nach dem § 80 StGB und fahrlässige Körperverletzung nach dem § 88 StGB, besteht Idealkonkurrenz; die Tatbestände fallen kumulativ zur Last.Verwirklicht eine Tat eine fahrlässige Tötung nach dem Paragraph 80, StGB und fahrlässige Körperverletzung nach dem Paragraph 88, StGB, besteht Idealkonkurrenz; die Tatbestände fallen kumulativ zur Last.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090601Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010