RS OGH 2017/6/20 2Ob156/75 (2Ob157/75), 7Ob25/78, 7Ob13/83, 2Ob79/17g, 2Ob142/16w

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Veröffentlicht am 20.11.1975
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Rechtssatz

Ersatzforderungen des Verletzten sind mit solchen des Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar gleichrangig zu behandeln und verhältnismäßig zu befriedigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0080830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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