- RS0029321">4 Ob 74/75
Entscheidungstext OGH 02.12.1975 4 Ob 74/75
Veröff: DRdA 1976,334 (Anmerkung von Jabornegg) = Arb 9424 = SozM IA/d,1127 = DRdA 1976,164 (Hagen) = IndS 1976 H2,980 (Anmerkung der Redaktion) = ZAS 1977/20 S 144 (Anmerkung von Marold)
- RS0029321">4 Ob 93/77
Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 93/77
nur: Bekannt geworden ist der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber, sobald diesem alle für die Beurteilung des Vorliegens des Entlassungsgrundes wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person zur Kenntnis gelangt sind. Der Kenntniserlangung durch den Arbeitgeber ist die Kenntnisnahme durch seinen Stellvertreter oder durch einen ganz oder teilweise mit Personalagenden befaßten leitenden Angestellten gleichzuhalten, wenn dieser dem Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter von dem Entlassungsgrund nicht unverzüglich berichtet hat. (T1) Veröff: Arb 9606 = IndS 1978 H3,1103
- 4 Ob 116/77
Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 116/77
nur: Bekannt geworden ist der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber, sobald diesem alle für die Beurteilung des Vorliegens des Entlassungsgrundes wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person zur Kenntnis gelangt sind. (T2)
- 4 Ob 98/81
Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 98/81
nur T2; Veröff: DRdA 1984,233 (Apathy)
- RS0029321">14 Ob 160/86
Entscheidungstext OGH 21.10.1986 14 Ob 160/86
nur T1
- RS0029321">14 Ob 142/86
nur T1
- RS0029321">9 ObA 56/87
- RS0029321">9 ObA 75/89
- RS0029321">9 ObA 3/91
Auch; Veröff: ecolex 1991,413
- RS0029321">9 ObA 138/91
Entscheidungstext OGH 06.11.1991 9 ObA 138/91
Vgl auch
- RS0029321">9 ObA 61/98f
Vgl auch; nur: Der Kenntniserlangung durch den Arbeitgeber ist die Kenntnisnahme durch seinen Stellvertreter oder durch einen ganz oder teilweise mit Personalagenden befaßten leitenden Angestellten gleichzuhalten, wenn dieser dem Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter von dem Entlassungsgrund nicht unverzüglich berichtet hat. (T4); Beisatz: Die Kenntnis des bloß unmittelbaren Vorgesetzten (Leiter der Buchhaltung) reicht daher nicht. (T5)
- RS0029321">9 ObA 160/98i
Vgl auch; nur T4
- RS0029321">8 ObA 223/98x
Auch; nur: Der Kenntniserlangung durch den Arbeitgeber ist die Kenntnisnahme durch seinen Stellvertreter oder durch einen ganz oder teilweise mit Personalagenden befassten leitenden Angestellten gleichzuhalten, auch wenn dieser dem Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter von dem Entlassungsgrund nicht unverzüglich berichtet hat. Der Arbeitgeber muss die Kenntnis dieser Person vom Entlassungsgrund unabhängig davon gegen sich gelten lassen, ob er sie zur Vornahme einer Entlassung ermächtigt hat. (T6)
- RS0029321">9 ObA 247/99k
nur T2
- RS0029321">9 ObA 116/01a
Auch; nur: Der Arbeitgeber muss die Kenntnis dieser Person vom Entlassungsgrund unabhängig davon gegen sich gelten lassen, ob er sie zur Vornahme einer Entlassung ermächtigt hat. (T7)
- RS0029321">9 ObA 25/03x
nur T2
- RS0029321">9 ObA 71/08v
Vgl auch; nur T4; Beisatz: Die Kenntniserlangung eines Entlassungsgrunds durch den Arbeitgeber ist auch dann anzunehmen, wenn diese durch einen vorgesetzten Arbeitnehmer (leitenden Angestellten) erfolgt, der allerdings nicht selbst zur Entlassung berechtigt ist. (T8)
- RS0029321">8 ObA 14/11h
nur T6
- RS0029321">9 ObA 35/12f
Entscheidungstext OGH 29.05.2012 9 ObA 35/12f
Auch; nur T7
- RS0029321">9 ObA 43/14k
Entscheidungstext OGH 29.04.2014 9 ObA 43/14k
- RS0029321">9 ObA 54/18h
Auch; nur T4
- RS0029321">8 ObA 57/18t
nur T4; Beis wie T5; nur T6; Beisatz: Die Kenntnis eines sonstigen Vorgesetzten reicht hingegen nicht. (T9)
- RS0029321">8 ObA 57/20w
Vgl; Beis wie T5
- RS0029321">9 ObA 109/23d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.02.2024 9 ObA 109/23d
nur T6
- RS0029321">9 ObA 52/24y
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.07.2024 9 ObA 52/24y
Beisatz wie T5; Beisatz wie T9
- RS0029321">8 ObA 35/24s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.10.2024 8 ObA 35/24s
Beisatz wie T5; nur T6; nur T7; Beisatz wie T8
Beisatz wie T9: Hier: Kenntnis durch Schichtführer ohne Personalagenden nicht ausreichend (T10)
- RS0029321">9 ObA 76/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.11.2024 9 ObA 76/24b
nur T4
- RS0029321">6 Ob 124/25s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.10.2025 6 Ob 124/25s
nur T2