Rechtssatz
Stellt sich im Verfahren über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Antragsgegners nach § 835 ABGB vor dem Außerstreitrichter heraus, daß eine bindende Vereinbarung der Parteien vorliegt, so ist das gestellte Begehren nicht begründet und daher abzuweisen.Stellt sich im Verfahren über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Antragsgegners nach Paragraph 835, ABGB vor dem Außerstreitrichter heraus, daß eine bindende Vereinbarung der Parteien vorliegt, so ist das gestellte Begehren nicht begründet und daher abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013722Dokumentnummer
JJR_19751205_OGH0002_0070OB00257_7500000_004