RS OGH 1975/12/9 5Ob234/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1975
beobachten
merken

Rechtssatz

Mit einem im Streitverfahren zu erhebenden Anspruch kann gegen einen im Außerstreitverfahren erhobenen nicht aufgerechnet werden (hier: § 1220 ABGB - § 1042 ABGB).Mit einem im Streitverfahren zu erhebenden Anspruch kann gegen einen im Außerstreitverfahren erhobenen nicht aufgerechnet werden (hier: Paragraph 1220, ABGB - Paragraph 1042, ABGB).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 234/75
    Entscheidungstext OGH 09.12.1975 5 Ob 234/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005831

Im RIS seit

09.12.1975

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten