Rechtssatz
Anbieten einer Voraussetzung unter solchen Umständen, die die Annahme eines derartigen Anerbietens unwahrscheinlich erscheinen läßt, kann Täuschungshandlung im Sinne des § 146 StGB sein.Anbieten einer Voraussetzung unter solchen Umständen, die die Annahme eines derartigen Anerbietens unwahrscheinlich erscheinen läßt, kann Täuschungshandlung im Sinne des Paragraph 146, StGB sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094130Dokumentnummer
JJR_19751212_OGH0002_0010OS00164_7500000_001