RS OGH 1975/12/17 9Os137/75, 10Os3/77, 12Os45/77, 13Os121/78, 12Os25/79, 11Os96/79, 9Os114/84, 12Os1

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Veröffentlicht am 17.12.1975
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Norm

StGB §83
StGB §105 E

Rechtssatz

Hat die durch den Nötigenden ausgeübte Gewalt eine leichte Körperverletzung zur Folge, dann ist im allgemeinen eintätiges Zusammentreffen zwischen dem Vergehen der Nötigung und dem Vergehen der Körperverletzung nach § 83 StGB anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092599

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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