RS OGH 2023/6/27 6Ob142/75; 1Ob589/79 (1Ob590/79); 7Ob568/83; 6Ob211/12s; 2Ob87/13b; 4Ob57/23w

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Veröffentlicht am 19.12.1975
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Rechtssatz

Durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt. Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der USt ist davon jedoch nicht abhängig.Durch Paragraph 11, UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt. Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der USt ist davon jedoch nicht abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037913

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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