RS OGH 1994/8/30 6Ob142/75; 6Ob784/78; 4Ob1591/93; 5Ob558/93

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Veröffentlicht am 19.12.1975
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Rechtssatz

Wenngleich die Fälligkeit der Umsatzsteuer gegenüber dem Käufer im Rahmen des Gesamtentgeltes ohne Rücksicht darauf eintritt, daß der Verkäufer seinerseits die Umsatzsteuer erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichten muß, ist der auf sie entfallende Teil des Gesamtentgeltes erst von jenem Zeitpunkt an zu verzinsen, in dem auf Seite des Verkäufers die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Staat entsteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032031

Im RIS seit

19.12.1975

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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