RS OGH 1975/12/19 6Ob142/75, 6Ob784/78, 4Ob1591/93, 5Ob558/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1975
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Norm

ABGB §1333
HGB §353
UStG 1972 §19

Rechtssatz

Wenngleich die Fälligkeit der Umsatzsteuer gegenüber dem Käufer im Rahmen des Gesamtentgeltes ohne Rücksicht darauf eintritt, daß der Verkäufer seinerseits die Umsatzsteuer erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichten muß, ist der auf sie entfallende Teil des Gesamtentgeltes erst von jenem Zeitpunkt an zu verzinsen, in dem auf Seite des Verkäufers die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Staat entsteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032031

Dokumentnummer

JJR_19751219_OGH0002_0060OB00142_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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