Rechtssatz
Die gegen die Person des Angegriffenen gerichtete (räuberische) Gewalt muss nicht in einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper selbst bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094079Im RIS seit
09.01.1976Zuletzt aktualisiert am
18.06.2024