RS OGH 1976/1/13 4Ob71/75, 4Ob115/77, 4Ob42/80, 4Ob15/81, 4Ob135/82, 9ObA204/87, 9ObA233/90, 9ObA13/

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Veröffentlicht am 13.01.1976
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Norm

ABGB §1162 IAa
AngG §27 A5
AngG §27 D

Rechtssatz

Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist kein zu den einzelnen Entlassungstatbeständen des Gesetzes hinzutretendes, sondern vielmehr ein diesen Tatbeständen begrifflich immanentes Merkmal.

Entscheidungstexte

Schlagworte

wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Angestellte, Zumutbarkeit, Auslegung, Interpretation, Fortsetzung, Fortbeschäftigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028990

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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