Norm
StPO §252 Abs1 Z1Rechtssatz
Verlesung der Aussage eines Zeugen im Vorverfahren, der nicht polizeilich gemeldet ist und dessen Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098282Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013