RS OGH 2011/12/20 2Ob285/75, 9Os41/77, 3Ob531/88, 3Ob523/88, 2Ob45/93, 10Ob342/97k, 1Ob91/99k, 9Ob78

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Veröffentlicht am 29.01.1976
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Rechtssatz

Auch Störungen der Gehirnfunktionen und Nervenfunktionen stellen einen körperlichen Schaden, also eine Körperverletzung dar (hier psychischer Unfallsschock, der zum Absagen zweier Opernauftritte eines Opernsängers führte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030786

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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