RS OGH 2011/9/28 7Ob1/76; 7Ob32/76; 7Ob5/79; 7Ob20/79; 7Ob68/80; 7Ob39/82 (7Ob40/82); 7Ob11/85; 7Ob3

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Veröffentlicht am 30.01.1976
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Rechtssatz

Bei der Beantwortung von Individualtatsachen über die der Versicherte nur aus eigenem Wissen Auskunft erteilen kann, ist es diesem bereits als Verschulden anzulasten, wenn er das vom Versicherungsagenten unrichtig oder unvollständig ausgefüllte Formular unterfertigt, ohne es vorher auf seine Richtigkeit überprüft zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0080580

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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