RS OGH 2024/12/11 8Ob7/76; 7Ob707/79; 7Ob755/79; 3Ob507/81; 7Ob669/82; 7Ob591/85; 7Ob599/86; 4Ob7/90

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Veröffentlicht am 04.02.1976
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Rechtssatz

Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035266

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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