Norm
StGB §302Rechtssatz
Als "Mißbrauch" im Sinne des § 302 StGB können keinesfalls Verhaltensweisen gewertet werden, sie sich schon aus den äußeren (unzulänglichen) Bedingungen des Amtsbetriebes (Arbeitsbelastung, Raumnot und dergleichen) oder aus der individuellen Leistungsfähigkeit des Beamten ergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096411Dokumentnummer
JJR_19760205_OGH0002_0120OS00158_7500000_002