RS OGH 1982/9/16 9Os156/75, 13Os109/82

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Veröffentlicht am 03.03.1976
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Rechtssatz

Das Absorptionsprinzip kommt bei Vereinigung eines wiederaufgenommenen und eines neuen Verfahrens (§ 56 StPO) zum Zug und läßt für zwei gesonderte Strafen keinen Raum.Das Absorptionsprinzip kommt bei Vereinigung eines wiederaufgenommenen und eines neuen Verfahrens (Paragraph 56, StPO) zum Zug und läßt für zwei gesonderte Strafen keinen Raum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090824

Dokumentnummer

JJR_19760303_OGH0002_0090OS00156_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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