Norm
ABGB §431Rechtssatz
Schadenersatzansprüche - etwa mit dem Ziel einer Übergabe der Sache - stehen dem ersten Käufer einer Liegenschaft gegen den zweiten jeden -
falls dann nicht zu, wenn weder er die gekaufte Liegenschaft besitzt noch der Gegner den Bucheigentümer zum Bruch des ersten Vertrages verleitet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011268Dokumentnummer
JJR_19760304_OGH0002_0070OB00539_7600000_002