RS OGH 2024/6/26 2Ob43/76; 2Ob284/76; 5Ob508/80; 2Ob107/81; 6Ob147/99g; 6Ob303/05k; 4Ob113/10m; 7Ob1

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Veröffentlicht am 12.03.1976
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Rechtssatz

Die Übertretung der Schutznorm macht für den dadurch adäquat verursachten Schaden haftbar, wobei die adäquate Kausalität vermutet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022599

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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