Norm
StGB §127 Abs2 Z3 D3Rechtssatz
"Aufgetragene Arbeit" im Sinne des § 127 Abs 2 Z 3 StGB ist auch bei Tätigkeit eines Angestellten in gehobener Funktion, wie etwa die eines Betriebsleiters."Aufgetragene Arbeit" im Sinne des Paragraph 127, Absatz 2, Ziffer 3, StGB ist auch bei Tätigkeit eines Angestellten in gehobener Funktion, wie etwa die eines Betriebsleiters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093741Dokumentnummer
JJR_19760420_OGH0002_0120OS00007_7600000_003