Norm
StGB §37Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen des § 37 StGB vorliegen, ist keine Frage des anzuwendenden Strafsatzes, sondern eine Frage der Strafbemessung, die nicht mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO, sondern ausschließlich mit Berufung releviert werden kann (so schon 9 Os 138/75).Ob die Voraussetzungen des Paragraph 37, StGB vorliegen, ist keine Frage des anzuwendenden Strafsatzes, sondern eine Frage der Strafbemessung, die nicht mit dem Nichtigkeitsgrund der Ziffer 11, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO, sondern ausschließlich mit Berufung releviert werden kann (so schon 9 Os 138/75).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091584Dokumentnummer
JJR_19760420_OGH0002_0120OS00007_7600000_001