RS OGH 1976/4/28 9Os36/76, 12Os173/76, 9Os179/78, 15Os20/11x, 15Os27/12b

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Veröffentlicht am 28.04.1976
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Norm

StPO §13 Abs3

Rechtssatz

Aus dem Verfahrensfehler, dass an Stelle eines einzigen Richters ein richterliches Kollegium entschieden hat (ein funktioneller Zuständigkeitsmangel), ist kein Nachteil für den Beschwerdeführer erkennbar (hier: Beschlussfassung nach § 285b StPO durch einen Dreirichtersenat).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096295

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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