Norm
StGB §129 Z3Rechtssatz
Die im § 129 Z 3 StGB umschriebene Überwindung einer Sperrvorrichtung betrifft nur die Beseitigung der Sicherung von was immer für Gegenständen durch Schlösser, Ketten und der gleichen.Die im Paragraph 129, Ziffer 3, StGB umschriebene Überwindung einer Sperrvorrichtung betrifft nur die Beseitigung der Sicherung von was immer für Gegenständen durch Schlösser, Ketten und der gleichen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094166Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2017