RS OGH 2019/10/22 6Ob550/76, 6Ob12/76, 6Ob108/97v, 6Ob181/00m, 6Ob121/10b, 6Ob109/11i, 6Ob156/13d, 2

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1976
beobachten
merken

Norm

Tir HöfeG §1
Tir HöfeG §16

Rechtssatz

War der Hof im Zeitpunkt des Todes des Eigentümers ein geschlossener, so finden die besonderen Erbteilungsvorschriften Anwendung, auch wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für Eintragung als geschlossener Hof nicht mehr gegeben sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063719

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten