RS OGH 1976/6/24 2Ob129/76, 2Ob135/89

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Veröffentlicht am 24.06.1976
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Norm

ABGB §1325 D7

Rechtssatz

Löst der Verletzte sein Dienstverhältnis ohne zwingenden Grund auf und kommt es dadurch zu einer Minderung seines Einkommens, dann bedeutet dies ebenfalls eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031397

Dokumentnummer

JJR_19760624_OGH0002_0020OB00129_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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