RS OGH 1981/2/12 12Os38/76 (12Os39/76), 9Os129/79, 9Os73/80, 12Os100/80, 12Os155/80, 9Os144/80, 12Os

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Veröffentlicht am 25.06.1976
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Rechtssatz

Das "Entgelt" vertritt nur den fehlenden Normalpreis, ist daher gleich diesem an einen freien Wettbewerb gebunden und bei einer ausschließlich kriminell gehandelten Ware (Haschisch, Heroin, LSD) nicht gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0076171

Dokumentnummer

JJR_19760625_OGH0002_0120OS00038_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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