Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Nur jene Pflichtenvernachlässigung, die dem Entlassungstatbestand des § 27 Z 4 AngG zweiter Fall nicht unterstellt werden kann, fällt unter der Voraussetzung der Vertrauensverwirkung unter den dritten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG.Nur jene Pflichtenvernachlässigung, die dem Entlassungstatbestand des Paragraph 27, Ziffer 4, AngG zweiter Fall nicht unterstellt werden kann, fällt unter der Voraussetzung der Vertrauensverwirkung unter den dritten Tatbestand des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vertrauensunwürdigkeit, Angestellte, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029822Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00061_7600000_004