RS OGH 1992/7/9 9Os167/75, 13Os106/76, 9Os125/77, 9Os164/78, 9Os61/78 (9Os62/78), 13Os18/80, 13Os37/

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Veröffentlicht am 23.07.1976
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Rechtssatz

Willensakt für Grunddelikt erforderlich (mag dieser Willensakt auch nicht strafrechtlich als Schuld angerechnet werden, denn der Schuldvorwurf des § 287 StGB hat nur die Herbeiführung der Berauschung zum Gegenstand).Willensakt für Grunddelikt erforderlich (mag dieser Willensakt auch nicht strafrechtlich als Schuld angerechnet werden, denn der Schuldvorwurf des Paragraph 287, StGB hat nur die Herbeiführung der Berauschung zum Gegenstand).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095910

Dokumentnummer

JJR_19760723_OGH0002_0090OS00167_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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