RS OGH 1976/8/3 10Os67/76

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Veröffentlicht am 03.08.1976
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Rechtssatz

Es ist nur die Möglichkeit gegeben, einen in einer Frage enthaltenen Umstand in Wegfall zu bringen, nicht aber ein Tatbestandsmerkmal beizufügen (hier: die in § 76 StGB umschriebene Gemütsbewegung zum Tatbestand des § 75 StGB).Es ist nur die Möglichkeit gegeben, einen in einer Frage enthaltenen Umstand in Wegfall zu bringen, nicht aber ein Tatbestandsmerkmal beizufügen (hier: die in Paragraph 76, StGB umschriebene Gemütsbewegung zum Tatbestand des Paragraph 75, StGB).

Entscheidungstexte

  • 10 Os 67/76
    Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 67/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100795

Dokumentnummer

JJR_19760803_OGH0002_0100OS00067_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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