Norm
StGB §146 C2Rechtssatz
Rechnet ein im Augenblick Mittelloser nicht damit, daß schon ein einzelner Versuch, zu Bargeld zu kommen, erfolgreich ist, so schließt dies nicht aus, daß er - sei es auch leichtfertig und unbegründet - darauf vertraut, sich noch auf anderer Weise, wenn auch nicht sofort, die Mittel zur Abwendung eines Schadens verschaffen zu können, in welchem Fall der Schädigungsvorsatz fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094496Dokumentnummer
JJR_19760813_OGH0002_0130OS00105_7600000_001