Norm
StPO §314Rechtssatz
Kein Anlaß zu einer Eventualfrage die sich bloß auf denkmögliche Alternativen bzw nicht gewählte Verteidigungsvarianten gründen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0101072Im RIS seit
07.09.1976Zuletzt aktualisiert am
11.09.2025