RS OGH 2024/1/11 4Ob67/76; 9ObA242/91; 9ObA141/94; 1Ob2057/96y; 9ObA27/97d; 8ObA140/01y; 8ObA1/24s

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Veröffentlicht am 07.09.1976
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Norm

HbG §18 Abs6 litd

Rechtssatz

Der Kündigungsgrund ist nur gegeben, wenn der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist und wenn die erste Absicht der Auflassung erwiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063161

Im RIS seit

07.09.1976

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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