Norm
StPO §281 Z4 ARechtssatz
Kein die Verteidigung beeinträchtigender Vorgang, wenn einem Antrag nicht entsprochen wurde, der ein aus dem Verfahren gemäß § 57 StPO ausgeschiedenes Faktum betraf.Kein die Verteidigung beeinträchtigender Vorgang, wenn einem Antrag nicht entsprochen wurde, der ein aus dem Verfahren gemäß Paragraph 57, StPO ausgeschiedenes Faktum betraf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0099444Dokumentnummer
JJR_19760909_OGH0002_0130OS00124_7600000_001