RS OGH 2024/6/18 7Ob648/76 (7Ob649/76); 1Ob765/79; 2Ob60/80; 7Ob541/82; 2Ob596/83; 7Ob668/84; 1Ob509

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Veröffentlicht am 16.09.1976
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Rechtssatz

Das Anerkenntnis muss als zweiseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder wenigstens für ihn bestimmt und von ihm angenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032621

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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