Rechtssatz
Mangels Benützungsregelung kann bei einer gemeinschaftlichen Sache, die eine sogenannte unbeschränkte Gebrauchsmöglichkeit gewährt, wie etwa Spaziergänge im gemeinsamen Garten, jeder Teilhaber ohne Zustimmung des anderen diesen Gebrauch ausüben; bei beschränkter Gebrauchsmöglichkeit darf er jeden Gebrauch machen, durch den er den Gebrauch des anderen nicht stört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025