RS OGH 1976/9/24 3Ob109/76

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Veröffentlicht am 24.09.1976
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Rechtssatz

Ist das Begehren auf sofortige Zuweisung gerichtet, stellt der Erlag gemäß § 224 Abs 2 EO ein minus dar.Ist das Begehren auf sofortige Zuweisung gerichtet, stellt der Erlag gemäß Paragraph 224, Absatz 2, EO ein minus dar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 109/76
    Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 109/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003092

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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