Norm
LMG 1975 §72 Abs1Rechtssatz
Weist der OGH auf Grund einer gegen eine Strafverfügung erhobenen Beschwerde gemäß § 33 StPO den Bestrafungsantrag ab und stellt das Verfahren ein, trägt er dem Erstgericht - unter gleichzeitiger Aufhebung der auf der behobenen Strafverfügung beruhenden Beschlüsse und Verfügungen - die Verständigung gemäß § 72 Abs 1 LMG auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066676Dokumentnummer
JJR_19761004_OGH0002_0120OS00137_7600000_001