RS OGH 1976/10/4 12Os137/76

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Veröffentlicht am 04.10.1976
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Norm

LMG 1975 §72 Abs1

Rechtssatz

Weist der OGH auf Grund einer gegen eine Strafverfügung erhobenen Beschwerde gemäß § 33 StPO den Bestrafungsantrag ab und stellt das Verfahren ein, trägt er dem Erstgericht - unter gleichzeitiger Aufhebung der auf der behobenen Strafverfügung beruhenden Beschlüsse und Verfügungen - die Verständigung gemäß § 72 Abs 1 LMG auf.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 137/76
    Entscheidungstext OGH 04.10.1976 12 Os 137/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066676

Dokumentnummer

JJR_19761004_OGH0002_0120OS00137_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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