RS OGH 1976/10/14 6Ob12/76, 6Ob2/90, 3Ob527/91 (3Ob528/91), 3Ob272/02z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1976
beobachten
merken

Norm

ABGB §784
ABGB §786

Rechtssatz

In jenen Fällen, welche der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des Anerbenrechtes ähnlich sind, ist auf die Grundsätze des Wohlbestehenkönnens angemessen Rücksicht zu nehmen. Uneingeschränkt kann dieser Grundsatz aber nicht zur Anwendung gelangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0012911

Dokumentnummer

JJR_19761014_OGH0002_0060OB00012_7600000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten