RS OGH 1978/9/19 10Os141/76, 13Os160/76, 10Os29/77, 10Os113/77, 11Os111/78

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Veröffentlicht am 21.10.1976
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Rechtssatz

"Einbrechen, Einsteigen und Eindringen" sind bereits Ausführungshandlungen zu § 129 Z 1 StGB, ohne daß es schon zum Beginn der Sachwegnahme gekommen sein muß."Einbrechen, Einsteigen und Eindringen" sind bereits Ausführungshandlungen zu Paragraph 129, Ziffer eins, StGB, ohne daß es schon zum Beginn der Sachwegnahme gekommen sein muß.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090438

Dokumentnummer

JJR_19761021_OGH0002_0100OS00141_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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