Rechtssatz
Die Erpressung ist erst mit dem (effektiven) Vermögensverlust vollendet. Dieser ist durch die Unterfertigung eines unrichtigen Schuldscheines noch nicht eingetreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090766Dokumentnummer
JJR_19761027_OGH0002_0090OS00084_7600000_001