Norm
WEG 1975 §25Rechtssatz
§ 20 WEG schließt die Geltendmachung der Gegenforderung als Widerklage nicht aus, § 29 Abs 2 Z 1 WEG regelt nur einen materiell-privatrechtlichen Einwand, der im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines Prozeßhindernisses keine Beachtung finden darf.Paragraph 20, WEG schließt die Geltendmachung der Gegenforderung als Widerklage nicht aus, Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer eins, WEG regelt nur einen materiell-privatrechtlichen Einwand, der im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines Prozeßhindernisses keine Beachtung finden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083041Dokumentnummer
JJR_19761109_OGH0002_0050OB00703_7600000_002